Psychotherapeutische Praxis für Verhaltenstherapie


Kosten


Gesetzlich Krankenversicherte:
Sie können ohne Überweisung eines Arztes, nach Vorlage Ihrer Versichertenkarte, eine Verhaltenstherapie bei mir in Anspruch nehmen.

Privat Versicherte und Beihilfe:
Probatorische Sitzungen werden in der Regel auch von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen. Jedoch existieren unterschiedliche Verträge, so dass Sie sich bitte vor Aufnahme der Therapie nach den individuellen Versicherungsbedingungen für Verhaltenstherapie erkundigen.

Selbstzahler:
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)